Als sinnvoll haben sind ca. 5 Baustellenbesuche als Mindestvereinbarung bei privaten Bauvorhaben erwiesen, bei gewerblichen, größeren Projekten entsprechend mehr.
Die Sichtkontrollen bezüglich der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik bringen oft Fehler sofort zu Tage und können somit billiger und rascher beseitigt werden.
1. Kontrolle des Schnurgerüstes
Überprüfung der plangemäßen Lage des zukünftigen Bauwerks am Grundstück durch Kontrolle der Abstandsmaße und Gebäudehauptmaße zu den vom Geometer festgelegten Grundstücksgrenzen.
2. Kontrolle vor dem Schließen der Arbeitsgräben
Hier ist vor allem die Kontrolle des Kanals (Anschlüsse außen und Kanal im Gebäude), der Übergang Fundament zu Mauerwerk und die Feuchtigkeitsisolierung betroffen. Nach Schließen der
Arbeitsgräben ist bei der Übernahme die Qualität der eingeschlossenen Bauteile nicht oder nur mehr schwer feststellbar. Die dann auftretenden Schäden sind nur mit erhöhtem Mehraufwand zu
beseitigen
3. Kontrolle vor Beginn der Innenputzarbeiten
Hier werden die Beton- und Maurerarbeiten, die Dimensionierung der tragenden Bauteile lt. Statik, die Fugenausbildung, die Schalldämmung bzw. Trennung, die Ausführung der Luftdichtheit der
Durchführungen, Gefälleausbildungen bei Terrassen, Wasserführung u.ä. überprüft.
4. Blower Door Test / Luftdichtigkeitsmessung
5. Teilnahme bei der End-Abnahme der Professionistenarbeiten
Beispiel: "auch schmale Wege führen zum Ziel"
Örtliche Bauaufsicht und Baukoordination bei einem Einfamilienhaus in 1180 Wien;
Planer: Arch. Reinberg